Geschäftsidee in rechter Form
Mit einer Idee fängt es an. Oder einem Angebot. Und Sie wollen Unternehmer werden. Jetzt können Sie die Weichen stellen und Ihr Unternehmen auf das richtige Gleis bringen.
Bevor Sie Ihre ersten Verträge unterschreiben, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater und mit Ihrer Bank sprechen. Natürlich mit Ihrem Partner. Und mit Ihrem Notar: Mit seiner Hilfe können Sie das richtige rechtliche Kleid für Ihren künftigen Betrieb maßschneidern. Sie haben die Wahl: Statt als Einzelperson Ihr Unternehmen selbst zu schultern, können Sie allein oder mit Geschäftspartnern einen neuen Unternehmensträger gründen.
Die Auswahl an Rechtsformen ist groß: sie reicht vom Einzelkaufmann bis zur großen börsennotierten Aktiengesellschaft.
Einzelkaufmännisches Unternehmen
Der einfachste Einstieg ist, das Unternehmen als Kaufmann oder Kauffrau selbst zu führen. Kaufmann wird jeder Gewerbetreibende außer bei Kleinstbetrieben automatisch. Wer so kraft Gesetzes Kaufmann ist, muss sich, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zum Handelsregister anmelden.
Der Notar berät Sie, ob eine Eintragungspflicht besteht oder ob im Fall eines Kleinstbetriebes eine freiwillige Eintragung sinnvoll ist oder die mit der Eintragung verbundenen Pflichten die Vorteile überwiegen. Unabhängig von der Eintragung ist die Kehrseite der einfachen Struktur: der Einzelkaufmann haftet persönlich.
Personengesellschaft
Mehrere Personen können sich zu einer Personengesellschaft zusammenschließen.
Die wichtigsten sind: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (oHG), und Kommanditgesellschaften (KG). Angehörige freier Berufe können zudem eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Für die Verbindlichkeiten einer Personengesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen, aber die Gesellschafter müssen grundsätzlich auch mit ihrem ganzen Privatvermögen für Schulden der Gesellschaft einstehen. Diese Haftung ist bei der KG für die Kommanditisten auf die im Handelsregister eingetragene Einlage beschränkt. Den notwendigen Gesellschaftsvertrag können Sie in den meisten Fällen formlos abschließen. Wegen der kompetenten Beratung und der besonderen Rechtssicherheit lassen viele Gesellschafter ihren Vertrag vom Notar entwerfen und beurkunden.
Ein guter Gesellschaftsvertrag nutzt die besondere Flexibilität der Personengesellschaft für individuelle Gestaltungen. Je nach Branche, je nach Verhältnis der Gesellschafter zueinander, abhängig von ihrer Anzahl und ihren Zielen können andere Regelungen zweckmäßig oder notwendig sein. Passt der Gesellschaftsvertrag, verhindert er Streit unter den Gesellschaftern, schützt das Unternehmen und sichert Arbeitsplätze.
Kapitalgesellschaft
Die Alternative zur Personengesellschaft, aber auch zur Tätigkeit als Einzelkaufmann ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Allein oder mit mehreren, mit Hilfe des Notars ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) schnell aus der Taufe des Handelsregisters gehoben. Mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister entsteht eine juristische Person. Sie hat eigene Rechte und Pflichten. Für die Gesellschafter ist das ein großer Vorteil sie haften nicht mehr selbst. Wenn die Gesellschaft in die Pleite geht, ist die Beteiligung an der Gesellschaft wertlos, aber den Gesellschaftern bleibt ihr restliches Privatvermögen erhalten. Doch Vorsicht: Wer die Eigenständigkeit der Kapitalgesellschaft nicht beachtet, verliert die Haftungsbeschränkung.
Auch wer eine persönliche Sorgfaltspflicht verletzt und andere schädigt, haftet selbst. Gegen diese Haftung hilft keine GmbH; hier kann nur eine Versicherung schützen. Seien Sie auch bei Bürgschaften und Schuldübernahmen für Ihre Gesellschaft vorsichtig durch solche Unterschriften setzen Sie auch Ihr Privatvermögen dem Gläubigerzugriff aus.
Einen Nachteil sehen manche in der Pflicht zur Kapitalaufbringung: Bei einer GmbH müssen die Gesellschafter mindestens 25.000, Euro als Stammeinlage übernehmen; bei der AG sind für mindestens 50.000, Euro Grundkapital Aktien zu zeichnen. Doch das ist Startkapital, mit dem die Gesellschaft arbeiten darf. Die Gründer können auch Sachwerte einlegen. Über die Förmlichkeiten berät der Notar.
Zuschneiden und Kombinieren
Schon die Auswahl an Rechtsformen ist groß. Sie können sie individuell zuschneiden und kombinieren. Die bekannteste Mischform ist die GmbH & Co. KG.
Haftung, Mitspracherechte und Ansehen sind wichtige Faktoren bei der Entscheidung. Wer klug ist, lässt sich beraten, wägt ab und nutzt den Gestaltungsspielraum, den ihm das Gesetz lässt. Das gilt auch für später. Das Gesetz stellt Möglichkeiten bereit, die Rechtsform zu wechseln und Unternehmen neu zu strukturieren.
Unabhängig von der Rechtsform Ihrer Wahl: Vor dem Erfolg Ihrer Geschäftsidee stehen weitere Hürden.
Trotz Gewerbefreiheit für viele Tätigkeiten, ob in der Gaststätte oder auf dem Bau, ist eine staatliche Genehmigung erforderlich. Viele Vorschriften haben einen guten Sinn. Doch auch die, die nur lästig erscheinen, muss ein Unternehmer einhalten. Ihr Notar weist Sie auf Genehmigungserfordernisse hin und nennt Ihnen Anlaufstellen bei Kammern und Behörden.
Viele Unternehmensgründungen und -übernahmen werden staatlich gefördert. Die Förderung schließt die Kosten externer Beratung oft ein. Es lohnt sich, rechtzeitig nachzufragen, weil die Förderung meist erst ab Antragstellung gewährt wird.
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